Ich habe jetzt vereinbarungsgemäß meine Kündigung zum 31.05.2014 bei meinem Arbeitgeber abgegeben.

Nach unserer Auszeit möchte ich gerne noch für 12 - 15 Jahre anspruchsvoll arbeiten und habe dafür bei meinem jetzigen Arbeitgeber auch schon ein Gespräch vereinbart. Ob ich dann wieder eingestellt werde, ist aber offen.

Also, wer ab dem 01.09.2015 in seiner Firma Verstärkung für das Qualitätsmanagement, das Produktmanagement oder im technischen Einkauf sucht, darf mich auch gerne zu einem Gespräch einladen!

Weitere Informationen über meine Qualifikationen und über meine Person sind jetzt zu finden im Menü "Über uns".

Die alte Pinne ist jetzt die neue für die Langfahrt. Sie war beim Kauf des Hanseaten in einem erbärmlichen Zustand und hatte nur noch wenig Lack. Mein Schwiegervater war so lieb und hat uns eine neue Pinne aus zwei Holzarten verleimt, die wesentlich schöner aussieht. Für die Windsteueranlage müssen wir jetzt einen zusätzlichen Beschlag für eine Steuerkette montieren, und der Pinnnenausleger kann dadurch nicht mehr in seinem Halter fixiert werden. Deshalb haben wir die alte Pinne abgezogen und neu lackiert. Die alte original Pinnenverlängerung wurde auch wieder montiert. Damit könnten wir geschützt unter der Spritzkappe steuern, wenn die Windsteueranlage und der elektronische Autopilot ausfallen sollten. Bei der Gelegenheit haben wir auch gleich die unbehandelte Ersatzwindfahne lackiert, die als Alternative zu der weiß lackierten Windfahne benutzt werden kann. Als Ersatz dient jetzt auch unsere geleimte Pinne mit dem Pinnenausleger.

 

"Ergänzung Sonntag, 10.12.2017

Ein Segel, zwei Sachverständigengutachten, drei Hauptverhandlungen vier Jahre und fünf Richter/innen. 


Da war doch noch was… Ja, genau. Hin und wieder werden wir angesprochen, was eigentlich aus unserem Rechtstreit mit der Firma Beilken Sails GmbH wegen unserer Genua geworden ist. Um es vorweg zu nehmen: Wir haben Recht bekommen und jede Menge Lebenserfahrung dazu gewonnen.

Ich fasse mal kurz im Groben zusammen, worum es eigentlich ging:

 

  • Der Geschäftsführer von Beilken Sails GmbH hat mich im Herbst 2010 an Bord meines Bootes beraten und das Boot  vermessen
  • Am 08.10.10 wurde mir ein Angebot geschickt. U. a. für die Rollreffgenua mit 37,0 qm aus Hydra Net radial, 303 g/qm
  • Am 11.10.10 kam die erste Auftragsbestätigung mit der Bedingung: Aufnahme der Fertigung nach Anzahlung von 50 %
  • Am 15.11.10 wurde die Genua ohne mein Wissen fertigt gestellt
  • Am 05.12.10 habe ich Änderungen zum Auftrag formuliert
  • Am 09.12.10 folgte die aktualisierte Auftragsbestätigung
  • Am 06.01.10 habe ich wie vereinbart 50% für die Fertigung angezahlt
  • Am 11.02.11 habe ich den Restbetrag für die Rollreffgenua bezahlt und sie erhalten
  • Am 10.04.11 habe ich u. a. reklamiert, dass die Salingverstärkung in falscher Höhe ist und dass das Vorliek zu kurz ist. Ein Foto zeigt 25 cm Platz am Aluminiumprofil. Ich habe dann das Segel zur Änderung der Salingverstärkungen nach Lemwerder gebracht
  • Am 27.09.12 hat der Geschäftsführer der Beilken Sails GmbH die Rollreffgenua das erste Mal an Bord in Augenschein genommen, da er ein Angebot für eine Selbstwendefock  machen sollte und um meine Bedenken bezüglich der Rollreffgenua anzuhören. Ich hatte bereits zwei Meinungen von anderen Segelmachern zu seinem Segel eingeholt. Einer von Ihnen hat sie später geändert. Für den Geschäftsführer der Beilken Sails GmbH war aber alles bestens
  • Als ich ihm am 30.09.12 mitgeteilt habe, dass ich die Selbstwendefock bei CO-Segel fertigen lasse, hat er mir nach etwas Email Korrespondenz am 04.10.12 eine Rechnung in Höhe von € 220,15 für das Ausmessen der Selbstwendefock und für die Beratung zum Segeltrimm der Roll-Reff-Genua vor Ort berechnet. Aus der Email Korrespondenz nur ein Zitat: „Ich war bei Ihnen nie aus After Sales Gründen, sondern zum Aufmaß der SW Fock“
  • Nachdem die Beilken Sails GmbH die Frist für eine angebotene Mediation verstreichen lassen hat, haben wir über die Qualität des Segels ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren eingeleitet
  • Auch danach gab es kein Entgegenkommen von der Beilken Sails GmbH und deshalb hatten wir eine Klage auf Minderung des Kaufpreises eingereicht. Anmerkung: Wir sind nicht rechtsschutzversichert und nicht klagewütig. Da aber der Geschäftsführer sämtliche Angebote einer außergerichtlichen Einigung abgelehnt hatte, blieb uns keine andere Wahl, unsere Ansprüche durchzusetzen. 

Dies war mein zweiter Rechtstreit und hoffentlich der letzte, den ich beim Amtsgericht Bremen geführt habe. Vor 28 Jahren hatte ich meinen ersten Rechtstreit, bei dem es um einen Ruderschaden ging. Beim Amtsgericht reichte ein Gutachten von einem Sachverständigen, den ich selbst beauftragt hatte, für ein klares Urteil. Vom Landgericht wurde dann ein weiteres Gutachten auf Basis der Aktenlage bestellt. Als Ergebnis habe ich nach nur einem Jahr mit zwei Instanzen meine eingeklagte Forderung und alle Auslagen erhalten. 

Bei diesem Rechtstreit hat die erste Instanz beim Amtsgericht Bremen von der Beauftragung eines Beweissicherungsgutachtens bis zum Urteil vier Jahre gedauert. Zuvor hatte die Beilken Sails GmbH alle meine Versuche einer gütlichen Einigung inklusive einer moderierten Mediation abgelehnt. Während unserer Zeit in der Karibik hatte ich sogar schon einem Vergleich des dritten Richters bedingungslos zugestimmt, d. h. € 450,00 und 7/10 der Kosten. Damit hätte ich zwar mehr bezahlt als ich bekommen hätte, aber der Rechtstreit wäre damit beendet gewesen.

Die € 450,00 wollte die Beilken Sails GmbH zwar ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und jegliches Präjudiz an mich leisten, sofern es dem Rechtsfrieden und der Kundenzufriedenheit dienlich sein sollte. Die 3/10 der Kosten wollte sie aber nicht übernehmen.

Dieses Jahr wurde dann die Beilken Sails GmbH verurteilt € 500,00 sowie die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. In der Zwischenzeit ist das Urteil rechtskräftig und die Konten sind ausgeglichen. Wie ist es zu dem ausgeurteilten Betrag von € 500,00 gekommen:

„Bei der Schätzung nach § 287 ZPO hat das Gericht berücksichtigt, dass der Kläger letztlich von der Funktion her im Grunde eine Roll-Genua anstelle einer Roll-Reff-Genua erhalten hat und dass auf Grund der Ausführungen des Sachverständigen zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass der Mehrwert einer Roll-Reff-Genua im Vergleich zur Roll-Genua bei etwa € 500,00 anzusiedeln ist“

Ach ja, nachdem wir damals nach einem weiteren Vergleichsversuch des dritten Richters nicht 100% der Kosten übernehmen wollten, hat er entsprechend seiner Ankündigung den von der Beilken Sails GmbH vorgeschlagenen zweiten Gutachter aus Schleswig-Holstein bestellt. Gegen eine mögliche andere Sachverständige aus Mecklenburg-Vorpommern hatte die Beilken Sails GmbH Bedenken geäußert. Daraufhin gab es von uns einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, den er bis zu seiner Versetzung zum Landgericht nicht bearbeitet hat. Die vierte Richterin hat den vorgeschlagenen Sachverständigen weiterhin beauftragt und unter hohen Kosten zu dem von ihr mit nur 30 Minuten veranschlagten zweiten Verhandlungstermin eingeladen. Nachdem sie sich u. a. erklären ließ was Reffen heißt, waren die 30 Minuten auch schon vorbei. Die dritte Hauptverhandlung leitete dann die fünfte Richterin, da die vierte Richterin wie auch schon die erste in Mutterschutz gegangen war.  

Mir tun die Kläger leid, bei denen es nicht um kleine Beträge, sondern um ihre Existenzgrundlage beim Amtsgericht Bremen geht. Unser Anwalt kennt viele solcher Fälle. 


Fazit: Wer heutzutage sein Recht bekommen will, muss im Vergleich zu früher einen sehr langen Atem haben und in Kauf nehmen, dass ein Rechtstreit noch mehr Lebensqualität kostet. 

Im Übrigen sind wir mit der Verarbeitungsqualität der Genua von der Beilken Sails GmbH und mit den Änderungen durch CO-Segel sehr zufrieden. Wenn unser Hanseat 70 längere Genuaschienen hätte, wäre die Genua lt. Gutachten auch als Roll-Reff-Genua und nicht als Roll-Genua einsetzbar gewesen. Vorort gemessen hat der Geschäftsführer der Beilken Sails GmbH persönlich."

 

 

Für unsere Fahrtgebietserweiterung hat unsere Kaskoversicherung kurz nach dem Einlagern unserer Amazone einen Sachverständigen aus Hamburg  geschickt, um sie auf die Tauglichkeit für die lange Fahrt zu prüfen. Das Baujahr 1971 hat bei der Entscheidung sicherlich auch eine Rolle gespielt.

Jetzt haben wir das 10 Seiten lange Gutachten bekommen, in dem folgende Punkte überprüft wurden:

1. Riggcheck (inklusive laufendes und stehendes Gut)

2. Ruderanlage

3. Kiel/Rumpfverbindung

4. Ventilsysteme unterhalb der Wasserlinie

5. Elektrische Systeme

6. Gasanlage

7. Feuersicherheit

8. Lecksicherheit

9. Rohr-/Schlauchsysteme

10. Motorenanlage

11. Antriebswelle

und hier ist die Zusammenfassung:

" Mit dem Vorbehalt der Ausrüstung der Schläuche gemäß Punkt 4 und der sicheren Installation der Flüssiggasanlage gemäß Punkt 6 ist die Segelyacht Hanseat 70 AMAZONE in gutem bis sehr gutem Zustand.

Nach Abschluss der o.g. Reparaturarbeiten/Umrüstungen wird der Eigner anhand von Fotos nachweisen, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt sind."

Punkt 4 habe ich schon erledigt. Da sollte ich einzelne schwere Edelstahl-Schlauchschellen durch zwei normale Edelstahl-Schlauchschellen ersetzen.

Punkt 6 werde ich noch machen, obwohl die Anlage 2007 in Bremen eine Neuabnahme bestanden hat und im April 2013 in Bremerhaven von einem anderen Sachkundigen die Nachprüfung für zwei weitere Jahre bestanden hat. Die Maßstäbe sind halt unterschiedlich, aber es ist auch meines Erachtens eine Verbesserung angebracht.

So haben wir eine Bestätigung bekommen, dass unser Boot für unser Vorhaben geeignet ist.

 

 

Mit bis zu 12 Farbschichten im Wasserpassbereich habe ich heute die Arbeiten am Unterwasserschiff abschließen können.

Da wir mit einiger Zuladung rechnen können, mussten wir unseren weißen Wasserpass etwas schlanker machen. Normalerweise schaut unser Ruderblatt etwas aus dem Wasser, aber das wird in der kommenden Zeit wohl kaum noch vorkommen.

Nach dem Anschleifen des unteren Wasserpasses habe ich fünf Schichten Primocon aufgetragen, damit der Bereich richtig wasserdicht wird und die darunter liegende Lackierung zukünftig keine Blasen bekommt. Danach wurde das Primocon mit einer Schicht rotem Antifouling vorgestrichen.

Auch die anderen Bereiche des bereits geschliffenen Unterwasserschiffes, an denen die erste schwarze Schicht Antifouling durchschimmerte, wurde mit einer Schicht rotem Antifouling vorgestrichen.

Danach folgten vier komplette Anstriche und zwei extra Anstriche am Bug-, Heck- und Wasserpassbereich sowie an der Unterkante und am Ruder.

 

Insgesamt 11,5 ltr. Antifouling habe ich bei dieser Vorbereitung verarbeitet.

Dies alles ist notwendig, da unser Boot drei Mal so lange wie üblich im Wasser sein wird und im Vergleich zu unserer letzten Saison ca. acht Mal so viel Seemeilen zurücklegen wird.

Früher war ordentlich Gift in den Farben um Algen- und Seepockenbewuchs zu verhindern, und man hat nicht so viel Farbe gebraucht. Bei unserer Farbe ist im wesentlichen nur noch etwas Kupfer drin und das Blei wurde durch Zinn ersetzt, etc. Dadurch kann schnell Bewuchs stattfinden, und um das zu verhindern poliert sich die äußerste Schicht der Farbe durch das Wasser langsam ab.

Soweit die Theorie, und in den letzten zwei Jahren, seit dem wir diese Farbe nehmen, hat das für jeweils eine Saison sehr gut funktioniert. Wir sind schon gespannt, wie das bei der langen Reise funktionieren wird.

Wenn sich Algenschleim bildet, werde ich wohl beim Ankern mal mit einem Schleiffließ etwas nachhelfen müssen, oder das Boot wird aus dem Wasser geholt und mit dem Hochdruckreiniger bearbeitet. Neu streichen möchte ich jedenfalls möglichst vermeiden.

Wir haben heute unseren Internationalen Bootsschein vom Deutschen Segler-Verband und die aktuelle Zuteilungsurkunde von der Bundesnetzagentur erhalten. Damit sind unsere Schiffspapiere so gut wie vollständig.

                                

Der Internationale Bootsschein gilt für zwei Jahre als Eigentumsnachweis und muss dann verlängert werden. Die Zulassungsurkunde ist erforderlich für unsere Sendefunkanlagen und ist so lange gültig, bis sich etwas ändert.

Die aktuellen Bescheinigungen von der Kasko- und Bootshaftpflichtversicherung kommen im April, und da unsere Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen nur bis zum April 2015 gültig ist, werden wir sie auch noch mal erneuern. In Deutschland ist sie zwar noch nicht Pflicht, aber in einigen anderen Ländern.

Pflicht für uns sind auch noch unsere Sportbootführerscheine und der Stempelabdruck, dass ich eine Prüfung nach dem Waffengesetz gemacht habe, um Signalmunition mitführen und bedienen zu dürfen. Für die UKW-Sprechfunkgeräte ist auch noch das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis Pflicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Führerscheine für Yachten sind für uns keine Pflicht, da wir keine Chartergäste mitnehmen werden. Den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen vom Wasser- und Schifffahrtamt ist nur nötig, wenn wir in Deutschland auf Binnenwasserstraßen fahren wollen. Das war bis jetzt erst ein Mal vor vielen Jahren der Fall.

Die Standerscheine bestätigen die Eintragung in den Vereinsregistern, bei denen wir Mitglied sind. In Fällen, in denen der Internationale Bootsschein als Eigentumsnachweis nicht anerkannt wurde, hat auch schon mal der Standerschein von Trans-Ocean geholfen, da das Papier amtlicher wirkt und er vier- statt dreisprachig ist.

 

 

 

 

 

 

 

      

 

  

 

 

Die Baubescheinigung vom Germanischen Lloyd nehmen wir anstelle der CE-Konformitätserklärung mit, die bei neueren Schiffen Pflicht ist. Neuere Schiffe müssten auch noch einen Nachweis mitführen, dass die Einfuhrumsatzsteuer abgeführt worden ist. Für alle Fälle werden wir aber dafür auch noch eine Kopie unseres Kaufvertrages mitführen. Das sollte dann wirklich reichen. 

Sorry, ich habe noch die Crewliste vergessen, die normalerweise beim Einklarieren verlangt wird. Sie wird dann natürlich mit unserem Schiffsstempel versehen, damit sie wie ein offizielles Dokument wirkt.

Unsere neuen Reisepässe und die Impfausweise  dürfen wir bei unserer Abreise natürlich auch nicht vergessen.

 

 

 

   

   

 

    

 

 

 

Wir haben jetzt ein Standard-Solarpanel mit 100 Watt Leistung zum Einhängen in die Reling umgebaut. Mit den "Fensteraufstellern" lässt sich auch der Winkel zur Sonne einstellen.

Der Einsatz ist in erster Linie beim Ankern und bei Schwachwind, wenn der Windgenerator und das andere Solarpanel am Heck nicht genug Leistung bringen.

     

 

... aber zum Glück nicht bei uns, im Film "All is lost" mit Robert Redford ist alles verloren.

Wir haben uns gestern den Film "All is lost" mit Robert Redford angesehen und waren sehr beeindruckt. Es war im Kino die ganze Zeit über so still, dass wir uns noch nicht mal getraut haben, zu flüstern. Nach dem Filmende hat es auch lange gedauert, bis sich die ersten Zuschauer von ihren Sitzen erhoben. Sehenswerter Film.

Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, dass uns all das so widerfährt, wie es dem Einhandsegler Robert Redford passiert ist, aber wir werden sicher auf unserer Reise an die eine oder andere Szene erinnert werden. Hoffentlich nicht an die schlimmsten - immerhin gab es auch schöne Sonnenauf- und -untergänge zu sehen!

Copyright: SquareOne/Universum

Wir haben in der Zwischenzeit die Zuteilung einer MMSI-Nummer beantragt, bei der unsere Schiffsdaten und Daten von Kontaktpersonen hinterlegt sind. Zur Aussendung dieser Nummer werden wir eine EPIRB-Funkboje kaufen, die im Seenotfall zusätzlich auch unsere Position über Satellit weltweit an SAR-Organisationen wie der DGzRS zur Einleitung von Hilfsmaßnahmen übermittelt. Auch unser neues stationäres UKW-Funkgerät und das zusätzliche schwimmfähige UKW-Handsprechfunkgerät können diese Nummer zusammen mit unserer Position an Schiffe in einem Umkreis von 30 Seemeilen senden. Auch unser stationärer AIS-Sender (Automatisches Identifizierungs System) verrät anderen Schiffen ständig unsere Position und unsere MMSI-Nummer.

Wenn wir dann im Seenotfall in unsere Rettungsinsel gehen müssten, hätten wir dann noch neben den Seenotmitteln, die Robert Redford benutzt hat, auch noch ein wassergeschütztes Satellitentelefon mit GPS, ein wasserdichtes Hand-UKW-Sprechfunkgerät mit GPS und digitalem Notruf sowie jeweils einen AIS-Sender mit MOB-Funktion (Mensch über Bord) an unseren Rettungswesten. So erhöht sich die Chance, von anderen Schiffen bemerkt zu werden.

Diese Sicherheitsausrüstung war für unsere Langfahrt auch schon vor dem Kinobesuch lange geplant.