Für den Fall, dass wir die „Stehende Mastroute“ durch die Niederlande fahren werden, hatte ich schon zur Vorbereitung an einem Abendkurs für das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) teilgenommen. Dieser Schein ist seit 2010 auch in den Niederlanden Pflicht und gilt international.

Ich wollte mich auch schon für die Prüfung in Bremen anmelden, aber eigentlich habe ich dafür keine Zeit – die Arbeiten am Boot haben Vorrang.

Also erst noch mal klären, ob nicht doch mein altes Sprechfunkzeugnis zumindest für den Binnenfunk reicht. Der Prüfungsausschuss Bremen hat mich mit meiner Frage an niederländische Behörden verwiesen.

Zum Glück kam Antje auf die Idee, erstmal den Deutschen Segler-Verband (DSV) zu fragen. Dort hat man schnell reagiert und mir einfach einen Antrag auf Umschreibung meines Sprechfunkscheines per Mail zugesandt.

Bei dieser Gelegenheit habe ich auch meine anderen Scheine aktualisieren lassen, um keine Schwierigkeiten mit jüngeren Beamten zu bekommen, die die alten Scheine und Stempel nicht kennen und deshalb eventuell nicht akzeptieren würden.

So habe ich jetzt ohne Prüfung die folgenden aktuellen Scheine bekommen:

  • Binnenfunk (UBI) für mein Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwelle von 1990
  • Sportbootschein-See für meinen Sportbootführerschein von 1982
  • Fachkundenachweis (FKN) für meinen Stempelaufdruck (Signalwaffen) im alten Sportbootführerschein
  • Sportbootführerschein-Binnen für meinen A-Schein von 1982
  • Sportküstenschifferschein (SKS) für meinen BR-Schein von 1982

Und weil wir schon dabei waren, haben wir auch gleich Antjes A-Schein von 1979, den sie damals mit 15 Jahren gemacht hat (süßes Foto!), in einen Sportbootführerschein-Binnen umgetauscht. Ihren Sportbootführerschein (See) von 1986 wollen wir so lassen.

PS: Anträge für die Umschreibung der Scheine gibt es beim DSV unter dem Link: http://www.sportbootfuehrerscheine.org/umschreibung-ersatz/